Für Grenzgänger kann die Steuererklärung ärgerlich sein
Das Steuerabkommen zwischen Frankreich und Luxemburg kann für Kopfschütteln sorgen. Deutsche, die in Luxemburg arbeiten, machen sich Sorgen über die bevorstehende Besteuerung ihrer Überstunden. Zeitarbeiter aus Mosel, die im Saarland oder in Rheinland-Pfalz beschäftigt sind, planen, gegen die Schwerfälligkeit des deutschen Finanzamtes vorzugehen.
Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bemühen sich die bilateralen Steuerabkommen zwischen Frankreich und Luxemburg (1958, dann 2018), Deutschland und Frankreich (1959, dann 2006), Frankreich und Belgien (1964, dann 2021) sowie Deutschland und Luxemburg (2012, dann 2023) darum, eine Doppelbesteuerung von Grenzgängern zu vermeiden. Ihre Neufassung zur Anpassung des europäischen Steuersystems an die Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OWZE) entspricht natürlich diesem Grundsatz.
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© André Faber