Saar Moselle

Doppelbesteuerung entfällt

Für die rund 14.200 Einpendler aus Frankreich ins Saarland gibt es eine gute Nachricht: Ab Dezember 2022 entfällt die Doppelbesteuerung für Kurzarbeitergeld. So Alfonsine Camiolo von der Task Force Grenzgänger 3.0 in Forbach. Bei Telearbeit gibt es klare Regelungen.

Expertenrunde win saarland
Fachleute aus der Grenzregion diskutierten Ende November auf Einladung des Wirtschaftsnetzwerks win.saarland steuerrechtliche Problematiken von Grenzgängern in den Räumen des Weiterbildungsinstituts Formation SaarLor in Forbach. © Armin Neidhardt

Als im März 2020 aufgrund der Corona-Krise die Grenzen zwischen Frankreich und Deutschland geschlossen wurden und eine Vielzahl saarländischer Unternehmen ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schickten, waren einpendelnde französische Arbeitnehmer doppelt betroffen: Sie durften außer bei systemrelevanten Arbeiten wie im Gesundheitsbereich nicht an ihren Arbeitsplatz in Deutschland und mussten das ihnen ausgezahlte Kurzarbeitergeld in Frankreich noch einmal versteuern. Trotz Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und Deutschland, das eine weitere Besteuerung am Wohnsitzort des Arbeitnehmers ausschließt, wurden die französischen Arbeitnehmer aus Sicht der EU diskriminiert. Eine Klage gegen Deutschland war nun erfolgreich und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte eine Abschaffung der Doppelbesteuerung beim Kurzarbeitergeld an, die mit Veröffentlichung durch die Bundesagentur für Arbeit Anfang Dezember in Kraft tritt. Es gab Beispiele, dass ein französischer Arbeitnehmer bei einem Bruttoverdienst von 3.600 Euro rund 800 Euro weniger im Monat im Portemonnaie hatte als vor der Grenzschließung mit Kurzarbeitergeld.

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