Der Rotfuchs, im Grand Est verfolgt, im Großherzogtum akzeptiert
Die Präfekten des Grand Est werden sich bald zur Einstufung des Rotfuchses als schädliche Art äußern, ein Status, der erlaubt, ihn das ganze Jahr über zu töten. Doch wissenschaftliche Studien und zehn Jahre luxemburgischer Praxiserfahrung zeigen die Ineffektivität der Fuchsbejagung, und sogar ihre Kontraproduktivität.

Ein Rotfuchs (Vulpes vulpes), der genau auf der französisch-luxemburgischen Grenze läuft, hat gleich zwei Probleme: Er ist weder vor einer Kugel sicher, noch vor Schizophrenie. Denn während er seit 2015 im Großherzogtum nicht mehr bejagt wird, ist er im Grand Est sogar außerhalb der Jagdsaison)weiterhin jagdbar. Mit Ausnahme eines Teils des Départements Vosges ist die Art dort nämlich überall sonst als Espèces susceptibles d'occasionner des dégâts (ESOD) eingestuft und darf jederzeit getötet werden. Über sein Schicksal für die nächsten drei Jahre wird demnächst ein ministerieller Erlass entscheiden, der auf Vorschlag der Präfekten und nach Stellungnahme der Departementskommissionen für Jagd und Wildtiere die Liste der sogenannten „schädlichen“ Arten festlegt. In einem Schreiben fordert das Collectif Renard Grand Est, das nahezu 70 Naturschutzverbände vertritt, die Streichung des Fuchses von der Esod-Liste.
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© Romain Gascon