Kann die EU den Grenzgängern zu Hilfe kommen?
Vielleicht. Das Forum des Wirtschafts- und Sozialrats des Grand Est (CESER) hat im Gemeinschaftsrecht einige Lücken entdeckt, die bestimmte grenzüberschreitende Themen voranbringen könnten. Der Prozess wird jedoch Zeit kosten.
Kann die EU den Grenzgängern zu Hilfe kommen? Nach zahlreichen anderen Instanzen hat auch der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat (Ceser) der Region Grand Est am 23. April diese Frage gestellt. Seine "Agora" war ein voller Erfolg und füllte die Bänke im Plenarsaal des Regionalrats in Straßburg. Ohne eine klare Antwort zu liefern, ermöglichte es die Veranstaltung, auf etwas verborgene Lücken hinzuweisen, in die sich die Zusammenarbeit hineinschlängeln könnte.
Unter den verschiedenen Rednern (1) waren zwei erfahrene Verteidiger der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit anwesend, der Belgier Henri Lewalle und der Franzose Patrice Harster. Einerseits fördert der EU-Vertrag von Lissabon in Artikel 168 die gesundheitliche Zusammenarbeit zwischen grenzüberschreitenden Regionen, jedoch ohne die Mitgliedstaaten dazu zu verpflichten. Andererseits wird in der diesjährigen Revision des "Schengener Grenzkodex" das Konzept von Grenzregionen eingeführt, was die Staaten somit verpflichtet, die verschiedenen Lebensräume an ihren Grenzen zu definieren
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© Jean-Luc Stadler/Région Grand Est.