Null
Das ist die Zahl, die künftig auf den Formularen der Arbeitsämter stehen wird, um den Steuersatz für das pauschale Grenzgänger-Kurzarbeitergeld (Kug) anzugeben.
Diese Entscheidung des deutschen Bundessozialgerichts mit Sitz in Kassel, die den deutschen Arbeitsämtern Ende Dezember offiziell mitgeteilt wurde, markiert einen lang erwarteten Sieg für die 43.600 Einwohner des Grand Est, die in Deutschland arbeiten.
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@ Dirk Felmeden