"Die Auswirkungen der Gesetze auf Grenzregionen werden berücksichtigt werden"
Jean Peyrony, Generaldirektor der Mission opérationnelle transfrontalière (Mot) und Ko-Vorsitzender der Arbeitsgruppe "Legistik" des AGZ
Seit März denkt eine vom deutsch-französischen Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) beauftragte Arbeitsgruppe über Methoden nach, um zu verhindern, dass künftige Gesetze das Leben an den Grenzen noch komplizierter machen. Ein Gespräch mit Jean Peyrony, ihrem französischen Co-Vorsitzenden.
Jean Peyrony, warum dieser neue Wille, den grenzüberschreitenden Aspekt bei der Herstellung deutscher und französischer Gesetze zu berücksichtigen?
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stößt auf Hindernisse unterschiedlicher Art. Viele sind mit nationalen oder regionalen Gesetzen verbunden, die negative Auswirkungen auf das tägliche Leben der Einwohner haben. Dafür hatten wir erst kürzlich ein Beispiel. Der französische Staat wollte die Lehrlingsausbildung wieder in den Griff bekommen, doch der Gesetzgeber merkte nicht, dass er das zwischen Frankreich und Deutschland installierte System der Grenzlehrlingsausbildung stören würde. Es bedurfte des 3DS-Gesetzes (1) und des Aachener Vertrags (2), um die Situation wieder in Ordnung zu bringen. Es wäre effektiver gewesen, die grenzüberschreitende Dimension von Anfang an zu berücksichtigen.
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Jean Peyrony, Generaldirektor der Mission opérationnelle transfrontalière (Mot) und Ko-Vorsitzender der Arbeitsgruppe "Legistik", die vom Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) beauftragt wurde. DR